Aktuelles
17.02.2024:
Ratsfraktion: Überarbeitung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Kreisstadt Unna
Die CDU-Fraktion im Rat der Kreisstadt Unna beantragt die Überarbeitung der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen im Gebiet der Stadt Unna.
So viel regeln wie nötig!
Mit diesem Leitbild geht es nicht darum, weitere Verbote auszusprechen, sondern dafür zu sorgen, dass offensichtliches Fehlverhalten auch geahndet wird. Dazu sollte die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt überarbeitet werden. Die letzte Fassung dieser Verordnung stammt aus dem Jahr 2002 und enthält als mögliche Sanktionen nur Verweise auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG). Hier sollten für die Stadt Unna konkrete Sanktionen (Geldbußen) festgelegt werden und die Tatbestände zeitgemäß angepasst und ebenfalls konkretisiert werden.
Die CDU-Fraktion begrü.t den bisher gewählten präventiven und kommunikativen Ansatz in der Sanktionierung von Fehlverhalten. In Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern wird aber ebenfalls oft angemerkt, dass der kommunale Ordnungsdienst wenig öffentlich sichtbare Sanktionen ausspricht und es dadurch zu Wiederholungstätern kommt.
Auch künftig soll dieser Ansatz das erste Mittel bleiben. Schon eine offene Ansprache signalisiert nach außen, dass Fehlverhalten nicht geduldet wird. Sollte es sich allerdings um Wiederholungstäter handeln, müssen die in der Verordnung festgelegten Bußgelder konsequent durchgesetzt werden.
Hierfür schlagen wir vorgefertigte Formulare vor, die vom kommunalen Ordnungsdienst vor Ort ausgefüllt werden können.
>> Antrag als PDF